Was bezahlt die Krankenkasse?
Im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung hat vor allem zum Ziel akute Entzündungen zum Abklingen zu bringen und ein Fortschreiten der Erkrankung zu verhindern.
Die Kasse übernimmt folgende Kosten:
» die halbjährliche Allgemeinuntersuchung
» die Zahnsteinentfernung einmal im Jahr
» die spezielle Untersuchung auf Parodontitis (PSI) alle zwei Jahre
» die Behandlung der Entzündung unter der Voraussetzung,
dass das Gebiss frei von Zahnstein und anderen Reizfaktoren
ist, der Patient zur richtigen Mundhygiene angeleitet wurde und
die Kostenübernahme vorher bei der Kasse beantragt wurde
Die Kasse übernimmt folgende Kosten:
» die halbjährliche Allgemeinuntersuchung
» die Zahnsteinentfernung einmal im Jahr
» die spezielle Untersuchung auf Parodontitis (PSI) alle zwei Jahre
» die Behandlung der Entzündung unter der Voraussetzung,
dass das Gebiss frei von Zahnstein und anderen Reizfaktoren
ist, der Patient zur richtigen Mundhygiene angeleitet wurde und
die Kostenübernahme vorher bei der Kasse beantragt wurde
Folgende, moderne Behandlungsmethoden der modernen Medizin werden von der Kasse nicht übernommen:
» PRZ- die professionelle Zahnreinigungen
» Labortests
» örtliche Anwendung von Antibiotika direkt in den Zahnfleischtaschen
» die Versorgung von Entzündungen an Zahnfleisch und
Kieferknochen, die mit Implantaten im Zusammenhang stehen
» Verfahren, die der Wiederherstellung von verloren gegangenem
Gewebe und Knochen dienen (Regeneration, Rekonstruktion)
» PRZ- die professionelle Zahnreinigungen
» Labortests
» örtliche Anwendung von Antibiotika direkt in den Zahnfleischtaschen
» die Versorgung von Entzündungen an Zahnfleisch und
Kieferknochen, die mit Implantaten im Zusammenhang stehen
» Verfahren, die der Wiederherstellung von verloren gegangenem
Gewebe und Knochen dienen (Regeneration, Rekonstruktion)
